Vereinbarkeit von Unvereinbarkeit

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In seinem Beitrag Pirantifa Unvereinbarkeitserklärung? Ich stelle das mal in Frage. über die von über 700 Piraten und fast 50 Gliederungen unterzeichnete Unvereinbarkeitserklärung der Pirantifa meint @jottes, diese sei nicht mit den Parteigrundsätzen und der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar. Ich widerspreche.

Die Logik des Beitrags ist im Prinzip wie folgt:

  1. Unliebsamen Meinungen würden umdefiniert zu Gewalt und damit der Dialog ausgeschlossen. Wörtlich: „Man definiert also, dass Menschen, die mit einem reden wollen, nicht mit einem reden wollen und man deswegen nicht mit ihnen redet – wenn sie die unbestimmte Idee einer Diskriminierung haben.“
  2. Wenn einzelne Menschen einer Gruppe („CDU“) diskriminieren („Homophobie“), dürften Unterzeichnende nicht mehr mit der gesamten Gruppe („CDU“) reden.
  3. Wer nicht mit anderen Parteien und deren Repräsentanten reden darf, kann nicht am demokratischen Prozess mitwirken.
  4. In der Satzung der Piratenpartei steht, dass sich die Piratenpartei am „Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates“ beteiligt. Der Auschluss des Dialogs mit Menschen, die mit Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie und anderen Diskriminierungsformen agieren, verstoße also gegen die Satzung.
  5. Wenn ich Menschen aus einem Gespräch ausschließe, wegen ihrer politischen Parteizugehörigkeit oder deren Meinung, dann diskriminiere ich.“
  6. Wer unterzeichnet hat, solle sich nun besser erklären, wie er/sie zu den Grundsätzen der Partei und der FDGO steht.

Gleich die Eingangsinterpretation halte ich für falsch. Jürgen behauptet, die Erklärung würde definieren „dass Menschen, die mit einem reden wollen, nicht mit einem reden wollen und man deswegen nicht mit ihnen redet“

Dabei steht in der Erklärung

Wer jedoch mit [Diskriminierungsformen] und damit verbundener […] Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Oder noch kürzer ausgedrückt:

Wer mit Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet.

Nun könnte man sich trefflich streiten, was genau Gewalt eigentlich ist und an welchem Punkt ein Dialog unfruchtbar wird. Die Erklärung der Pirantifa nimmt hier eine Gewaltdefinition vor, nach der ein Dialog, der mit aktiver Diskriminierung einhergeht („wer mit [Gewaltformen] auf uns zukommt), als gewalttätig einzustufen und damit abzulehnen ist. Es werden also Grundregeln für einen demokratischen Diskurs aufgestellt, nämlich vollständige Gewaltfreiheit.

Jürgen interpretiert dies jedoch anders. Nach seiner Meinung ist die Formulierung zwar „nicht wirklich eindeutig“, leitet aber dennoch aus der Ablehnung eines bedingungslosen Dialogs eine Ablehnung des parlamentarischen Prozesses als solchen ab. („Wer die anderen demokratisch gewählten Vertreter der Bürger in einem Parlament nicht akzeptiert, akzeptiert der noch unsere Demokratie?“)

Die Argumentation beruht auf einem Zirkelschluss. Bereits die Eingangsannahme, dass unliebsame Meinungen einzelner zur Dialogverweigerung mit der ganzen Gruppe führen müsse, ist der Erklärung nicht zu entnehmen. Steht da einfach nicht. Entsprechend ist die weitere Argumentation, hier würde das demokratische System als solches abgelehnt, nicht faktenbasiert und somit eine reine Unterstellung. Eine absurde obendrein, denn warum sollten sich Menschen, die das demokratische System ablehnen, ausgerechnet in einer Partei engagieren, die seit jeher einen radikaldemokratischen Anspruch hat?

An der Stelle frage ich mich, welchen Zweck die Feststellung verfolgen soll, dass die Unvereinbarkeitserklärung nicht mit den Grundsätzen der Piraten und der FDGO vereinbar sei. Welche Konsequenz folgt denn daraus? Wird mit dieser Behauptung nicht rhetorisch eine rote Linie gezogen, welche die Unterzeichnung der Erklärung zu einem Akt „jenseits der Akzeptanzgrenze“ macht? Die unterzeichnenden Menschen also in Wahrheit Antidemokraten sind, eigentlich gar nicht in die Partei gehören und besser verschwinden sollten?

Dass Dialog nicht unter allen Umständen geführt wird, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Zu einem echten Dialog gehören mindestens zwei Seiten die einander respektieren. Wenn ich als Parteimitglied öffentlich erkläre, dass ich keine Rassisten in der Partei haben will oder z.B. bei CDU-Hardlinern keine Grundlage für einen ernsthaften Dialog sehe, ist das vollkommen legitim und bedeutet eben noch lange nicht, dass mich mich generell nicht mit Menschen von der CDU unterhalten kann. Auch in der Demokratie gibt es keine Verpflichtung, mit Arschlöchern intoleranten Betonköpfen zu sprechen.

Überhaupt kennt die „FDGO“ keine Verpflichtung zum Dialog unter allen Umständen. Es gibt eine ganze Reihe von definierten Fällen, in denen z.B. die Meinungsfreiheit oder das aktive & passive Wahlrecht eingeschränkt wird (siehe z.B. Art. 5 II GG). Es findet immer eine Rechtsgüterabwägung statt, und im Falle der Verletzung anderer Grundrechte wie die Menschenwürde darf eine Beteiligung am demokratischen Prozess sogar von Gesetzes wegen unterbunden werden. Kann man gut finden oder nicht, aber ist ganz normaler Teil deutscher Rechtspraxis und widerspricht eben nicht dieser „FDGO“.

Weder die „FDGO“ noch die Parteisatzung schreiben vor, dass grundsätzlich mit allen Menschen zu sprechen ist. Im Gegenteil verschließen sich sowohl „FDGO“ als auch Satzung bestimmten Tendenzen, die als indiskutabel abgelehnt werden. Laut Satzung sind das „Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art“, das Grundgesetz sieht die Schranken z.B. bei Verletzung der Menschenwürde oder Bestrebungen gegen die in Art. 20 I‑III definierte staatliche Ordnung.

Die Frage, ab wann der Grad des Indiskutablen erreicht ist, ab wann also die Regel „keine Toleranz den Intoleranten“ gilt, beantworten weder Satzung noch FDGO eindeutig. Die Erklärung der Pirantifa steckt die Grenzen ein Stück klarer ab und ist ein legitimer Beitrag zum parteiinternen Diskurs.

Zur Motivation hinter der Unvereinbarkeitserklärung hat der Ursprungsverfasser Mirco da Silva inzwischen etwas geschrieben.

Zu guter Letzt: Wer ernsthaft an Dialog interessiert ist, sollte nicht mit der Extremismuskeule schwingen. Demokratischer Diskurs wird mit Sachargumenten geführt und nicht mit rhetorischer Diskreditierung. Wer 700+ Piraten und fast 50 Gliederungen unter den Verdacht des Partei- und Verfassungsverrats stellt, sollte sich selber mal fragen, wie weit es mit der eigenen Bereitschaft zu respektvollem Diskurs her ist.

Über den Umgang mit sowie unser Verständnis von Gewalt sollten wir uns in der Tat unterhalten. Die Grundforderung der Unvereinbarkeitserklärung nach Gewaltfreiheit als Grundlage für Diskurs kann ich jedenfalls guten Gewissens unterstützen.